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   OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2019 - 1 M 119/19   

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OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2019 - 1 M 119/19 (https://dejure.org/2019,47587)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28.11.2019 - 1 M 119/19 (https://dejure.org/2019,47587)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28. November 2019 - 1 M 119/19 (https://dejure.org/2019,47587)
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (24)

  • VGH Hessen, 22.10.2018 - 1 B 1594/18

    Entlassung eines Beamten auf Probe

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2019 - 1 M 119/19
    Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition zu rechnen (vgl. BVerfG, Urteile vom 23. Oktober 1952 - 1 BvB 1/51 -, juris Rn. 38, und vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 -, juris Rn. 529 ff., 531, 538 ff.; BVerwG, Beschluss vom 12. Mai 2005, a. a. O. Rn. 5; HessVGH, Beschluss vom 22. Oktober 2018 - 1 B 1594/18 -, juris Rn. 10; s. auch Sohm, a. a. O., § 37 Rn. 23).

    Maßgeblich für die gerichtliche Kontrolle der Prognoseentscheidung der Antragsgegnerin ist unter anderem, ob ihre Zweifel an der charakterlichen Eignung des Antragstellers auf tatsächlichen Feststellungen und Erkenntnissen basieren oder ob sie sich im Bereich bloßer Mutmaßungen bewegen (vgl. HessVGH, Beschluss vom 22. Oktober 2018, a. a. O. Rn. 7 m. w. N.).

  • BVerwG, 12.05.2005 - 1 WB 43.04

    Eignung eines Soldaten für eine bestimmte Verwendung; Soldatische Kernpflichten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2019 - 1 M 119/19
    Zu den erforderlichen charakterlichen Eigenschaften eines Soldaten gehört, dass er in jeder Hinsicht bereit und in der Lage sein muss, die sich aus der Verfassung und dem Soldatengesetz ergebenden Pflichten uneingeschränkt zu erfüllen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 WB 43.04 -, juris Rn. 4).

    Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition zu rechnen (vgl. BVerfG, Urteile vom 23. Oktober 1952 - 1 BvB 1/51 -, juris Rn. 38, und vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 -, juris Rn. 529 ff., 531, 538 ff.; BVerwG, Beschluss vom 12. Mai 2005, a. a. O. Rn. 5; HessVGH, Beschluss vom 22. Oktober 2018 - 1 B 1594/18 -, juris Rn. 10; s. auch Sohm, a. a. O., § 37 Rn. 23).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.11.2013 - 1 M 108/13

    Versetzung eines Beamten (Zu- und Wegversetzungsbedarf) und vorläufiger

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2019 - 1 M 119/19
    Während im Anwendungsbereich von § 80 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 VwGO bei der Interessenabwägung die Grundsatzentscheidung des Gesetzgebers für die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen bedeutsam wird, ist in den Fällen des § 80 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 VwGO zu beachten, dass hier der Gesetzgeber einen grundsätzlichen Vorrang des Vollziehungsinteresses angeordnet hat und es deshalb besonderer Umstände bedarf, um eine hiervon abweichende Entscheidung zu rechtfertigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. April 2005 - 4 VR 1005.04 -, juris Rn. 12; OVG LSA, Beschluss vom 7. November 2013 - 1 M 108/13 -, juris Rn. 5).

    Dabei sind die Folgen, die sich für den einzelnen Betroffenen mit dem Sofortvollzug verbinden, nur insoweit beachtlich, als sie nicht schon als regelmäßige Folge der gesetzlichen Anordnung des Sofortvollzugs in der gesetzgeberischen Grundentscheidung Berücksichtigung gefunden haben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. April 2005; OVG LSA, Beschluss vom 7. November 2013, a. a. O. Rn. 6).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.02.2011 - 1 M 9/11

    Eilantrag gegen die Entlassung des Landesbeauftragten für die Unterlagen des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2019 - 1 M 119/19
    Das Verwaltungsgericht war diesbezüglich auch nicht gehalten, sich im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ein "persönliches Bild" vom Antragsteller zu machen (vgl. OVG LSA, Beschlüsse vom 16. Februar 2011 - 1 M 9/11 -, juris Rn. 5, und vom 29. Juni 2015 - 1 M 76/15 -, juris Rn. 22).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.06.2015 - 1 M 76/15

    Eilverfahren - Vermarktungsverbot für biologisch-ökologischen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2019 - 1 M 119/19
    Das Verwaltungsgericht war diesbezüglich auch nicht gehalten, sich im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ein "persönliches Bild" vom Antragsteller zu machen (vgl. OVG LSA, Beschlüsse vom 16. Februar 2011 - 1 M 9/11 -, juris Rn. 5, und vom 29. Juni 2015 - 1 M 76/15 -, juris Rn. 22).
  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2019 - 1 M 119/19
    Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition zu rechnen (vgl. BVerfG, Urteile vom 23. Oktober 1952 - 1 BvB 1/51 -, juris Rn. 38, und vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 -, juris Rn. 529 ff., 531, 538 ff.; BVerwG, Beschluss vom 12. Mai 2005, a. a. O. Rn. 5; HessVGH, Beschluss vom 22. Oktober 2018 - 1 B 1594/18 -, juris Rn. 10; s. auch Sohm, a. a. O., § 37 Rn. 23).
  • BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51

    SRP-Verbot

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2019 - 1 M 119/19
    Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition zu rechnen (vgl. BVerfG, Urteile vom 23. Oktober 1952 - 1 BvB 1/51 -, juris Rn. 38, und vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 -, juris Rn. 529 ff., 531, 538 ff.; BVerwG, Beschluss vom 12. Mai 2005, a. a. O. Rn. 5; HessVGH, Beschluss vom 22. Oktober 2018 - 1 B 1594/18 -, juris Rn. 10; s. auch Sohm, a. a. O., § 37 Rn. 23).
  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2019 - 1 M 119/19
    Sie fordert als eine Kernpflicht des Soldaten mehr als nur eine formal korrekte, im Übrigen uninteressierte, kühle, innerlich distanzierte Haltung gegenüber Staat und Verfassung; sie fordert von dem Soldaten insbesondere, dass er sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanziert, die diesen Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (vgl. zu den vorstehenden Grundsätzen BVerfG, Beschlüsse vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 -, juris Rn. 42, und vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 337/08 -, juris Rn. 17; BVerwG, Urteile vom 28. September 1990 - 2 WD 27.89 -, juris Rn. 26, vom 7. November 2000 - 2 WD 18.00 -, juris Rn. 4, und vom 23. März 2017 - 2 WD 16.16 -, juris Rn. 67).
  • BVerfG, 17.05.2016 - 1 BvR 2150/14

    "Kollektivbeleidigung" nur bei Bezug zu einer hinreichend überschaubaren und

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2019 - 1 M 119/19
    Ein Foto der Facebook-Seite "We love Pyro", auf dem ein "1.3 1.2 Shirt" abgebildet ist, kommentierte er mit den Worten: "Hammer... kommen noch andere Motive..." Mit der Zahlenfolge 1321, die für die englische Parole "all cops are bastards" ("ACAB") steht, wird regelmäßig eine allgemeine Ablehnung der Polizei und ein Abgrenzungsbedürfnis gegenüber der staatlichen Ordnungsmacht zum Ausdruck gebracht (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 17. Mai 2016 - 1 BvR 2150/14 -, juris Rn. 12, und vom 13. Juni 2017 - 1 BvR 2832/15 -, juris Rn. 4).
  • BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 337/08

    Auch ehrenamtliche Richter unterliegen der Pflicht zur Verfassungstreue

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2019 - 1 M 119/19
    Sie fordert als eine Kernpflicht des Soldaten mehr als nur eine formal korrekte, im Übrigen uninteressierte, kühle, innerlich distanzierte Haltung gegenüber Staat und Verfassung; sie fordert von dem Soldaten insbesondere, dass er sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanziert, die diesen Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (vgl. zu den vorstehenden Grundsätzen BVerfG, Beschlüsse vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 -, juris Rn. 42, und vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 337/08 -, juris Rn. 17; BVerwG, Urteile vom 28. September 1990 - 2 WD 27.89 -, juris Rn. 26, vom 7. November 2000 - 2 WD 18.00 -, juris Rn. 4, und vom 23. März 2017 - 2 WD 16.16 -, juris Rn. 67).
  • BVerfG, 13.06.2017 - 1 BvR 2832/15

    Schutz der Meinungsfreiheit und Strafbarkeit wegen Beleidigung durch Verwendung

  • BVerwG, 14.04.2005 - 4 VR 1005.04

    Eilanträge gegen Flughafen Berlin-Schönefeld weitgehend erfolgreich

  • BVerwG, 27.01.2010 - 1 WB 52.08

    Besetzung militärischer Dienstposten; Konkurrentenstreit; Pflicht der

  • BVerwG, 23.03.2017 - 2 WD 16.16

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; Berufungshauptverhandlung;

  • BVerwG, 20.07.2016 - 2 B 18.16

    Rechtfertigung der Annahme der fehlenden charakterlichen Eignung eines

  • BVerwG, 14.09.1999 - 1 WB 40.99

    Anfechtung einer Versetzungsverfügung durch einen als Rechtsextremist

  • BVerwG, 28.09.1990 - 2 WD 27.89

    NATO-Verbündete - Verbreitung antisemitischer Parolen - Rassenmord - Juden

  • OLG Dresden, 26.03.2019 - 4 U 184/19

    Abgrenzung von Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung

  • BVerwG, 26.06.1986 - 1 WB 128.85

    Nichteignung eines Offiziersanwärters - Verurteilung eines Offiziersbewerbers -

  • BVerwG, 07.11.2000 - 2 WD 18.00

    Disziplinarverfahren wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2015 - 1 M 2/15

    Beförderungskonkurrenz um das Amt eines Vorsitzenden Richters am

  • VGH Bayern, 04.09.2017 - 6 ZB 17.1325

    Keine Verlängerung der Dienstzeit eines Soldaten bei mangelnder charakterlicher

  • VGH Bayern, 26.08.2013 - 6 CS 13.1459

    Soldatenrecht; Soldat auf Zeit; Entlassung; Nichterfüllung der

  • VGH Bayern, 27.09.2010 - 6 ZB 09.232

    Soldatenrecht; Entlassung; Eignung zum Offizier; Dienstvergehen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2021 - 6 B 2055/20

    Suspendierung einer Polizeibeamtin wegen rechtsextremer Chatnachrichten

    vgl. zu einer solchen Fallgestaltung OVG NRW, Beschluss vom 5. Juni 2015 - 6 B 326/15 -, Schütz BeamtR ES/A II 5.1 Nr. 106 = juris Rn. 12 ff.; auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28. November 2019 - 1 M 119/19 -, juris Rn. 11.
  • VG Freiburg, 19.10.2020 - 3 K 2398/20

    Entlassung aus dem Polizeidienst wegen Mitgliedschaft in einer WhatsApp-Gruppe,

    Die Verpflichtung zur Verfassungstreue verlangt, dass der Beamte sich zu dieser freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennt, aktiv für sie eintritt und sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanziert, die den Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (vgl. zu diesen für Soldaten, Richter und Beamte geltenden Grundsätzen etwa BVerfG, Beschlüsse vom 22.05.1975 - 2 BvL 13/73 - und vom 06.05.2008 - 2 BvR 337/08 - BVerwG, Urteil vom 23.03.2017 - 2 WD 16.16 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.11.2019 - 1 M 119/19 -, jeweils juris und m.w.N.; s.a. mit zahlreichen Fallbeispielen Baßlsperger, Die Pflichten des Beamten zur politischen Treue, zur Mäßigung und Zurückhaltung, PersV 2019, 204).
  • VG Freiburg, 08.12.2021 - 3 K 2539/21

    Posten von nationalsozialistischem, antisemitischem oder rassistischem

    Die Verpflichtung zur Verfassungstreue verlangt, dass der Beamte sich zu dieser freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennt, aktiv für sie eintritt und sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanziert, die den Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (vgl. zu diesen für Soldaten, Richter und Beamte geltenden Grundsätzen etwa BVerfG, Beschlüsse vom 22.05.1975 - 2 BvL 13/73 - und vom 06.05.2008 - 2 BvR 337/08 - BVerwG, Urteil vom 23.03.2017 - 2 WD 16.16 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.11.2019 - 1 M 119/19 - VG Freiburg, Urteil vom 23.03.2021 - 3 K 2383/20 -, jeweils juris und m.w.N.).
  • VG Greifswald, 26.10.2022 - 6 A 1077/20

    Zweifel an der charakterlichen Eignung eines Bewerbers als Freiwillig

    Die gerichtliche Nachprüfung beschränkt sich insoweit auf die Kontrolle, ob die Einstellungsbehörde im Einzelfall den anzuwendenden Begriff und den gesetzlichen Rahmen ihres Beurteilungsspielraums verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Juni 1986 - 1 WB 128.85 -, juris Rn. 19, und vom 27. Januar 2010 - 1 WB 52.08 -, juris Rn. 24; OVG Magdeburg, Beschluss vom 28. November 2019 - 1 M 119/19 -, juris Rn. 5).

    Entscheidend ist insoweit eine prognostische Einschätzung, die eine wertende Würdigung aller Aspekte des Verhaltens des Soldaten erfordert, die einen Rückschluss auf die für die charakterliche Eignung relevanten persönlichen Merkmale zulassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2016 - 2 B 18.16 -, juris Rn. 26 m. w. N.; OVG Magdeburg, Beschluss vom 28. November 2019 - 1 M 119/19 -, juris Rn. 6).

    Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition zu rechnen (vgl. BVerfG, Urteile vom 23. Oktober 1952 - 1 BvB 1/51 -, juris Rn. 38, und vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 -, juris Rn. 529 ff., 531, 538 ff.; BVerwG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 WB 43/04 -, juris Rn. 5; VGH Kassel, Beschluss vom 22. Oktober 2018 - 1 B 1594/18 -, juris Rn. 10; OVG Magdeburg, Beschluss vom 28. November 2019 - 1 M 119/19 -, juris Rn. 7; siehe auch Sohm, a. a. O., § 37 Rn. 23).

    Sie fordert als eine Kernpflicht des Soldaten mehr als nur eine formal korrekte, im Übrigen uninteressierte, kühle, innerlich distanzierte Haltung gegenüber Staat und Verfassung; sie fordert von dem Soldaten insbesondere, dass er sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanziert, die diesen Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (OVG Magdeburg, Beschluss vom 28. November 2019 - 1 M 119/19 -, juris Rn. 8; vgl. zu den vorstehenden Grundsätzen BVerfG, Beschlüsse vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 -, juris Rn. 42, und vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 337/08 -, juris Rn. 17; BVerwG, Urteile vom 28. September 1990 - 2 WD 27/89 -, juris Rn. 26, vom 7. November 2000 - 2 WD 18/00 -, juris Rn. 4, und vom 23. März 2017 - 2 WD 16/16 -, juris Rn. 67).

    Denn auch in diesem Fall darf es der Dienstherr als ernstlich fraglich ansehen, ob der Soldat die von ihm zu fordernde Loyalität gegenüber Staat und Verfassung und die für eine zuverlässige Aufgabenerfüllung notwendige persönliche Integrität besitzt (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 28. November 2019 - 1 M 119/19 -, juris Rn. 9).

  • VG Freiburg, 23.03.2021 - 3 K 2383/20

    Entlassung eines in Ausbildung befindlichen Polizeibeamten auf Widerruf wegen

    Die Verpflichtung zur Verfassungstreue verlangt, dass die Beamtinnen und Beamten sich zu dieser freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen, aktiv für sie eintreten und sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanzieren, die den Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (vgl. zu diesen für Soldatinnen und Soldaten, Richterinnen und Richter und Beamtinnen und Beamte geltenden Grundsätzen etwa BVerfG, Beschlüsse vom 22.05.1975 - 2 BvL 13/73 - und vom 06.05.2008 - 2 BvR 337/08 - BVerwG, Urteil vom 23.03.2017 - 2 WD 16.16 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.11.2019 - 1 M 119/19 -, jeweils juris und m.w.N.; s.a. mit zahlreichen Fallbeispielen Baßlsperger, Die Pflichten des Beamten zur politischen Treue, zur Mäßigung und Zurückhaltung, PersV 2019, 204).
  • VG Greifswald, 14.01.2022 - 11 A 1298/20

    Disziplinarrecht der Landesbeamten

    Die Verpflichtung zur Verfassungstreue verlangt, neben dem Bekennen und aktiven Eintreten der Beamtinnen und Beamten für die freiheitlich-demokratischen Grundordnung, auch, dass sie sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanzieren, die den Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (vgl. zu diesen für Soldatinnen und Soldaten, Richterinnen und Richter und Beamtinnen und Beamte geltenden Grundsätzen etwa BVerfG, Beschlüsse vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - und vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 337/08 - BVerwG, Urteil vom 23. März 2017 - 2 WD 16.16 - OVG Magdeburg, Beschluss vom 28. November 2019 - 1 M 119/19 -, jeweils juris und m.w.N.).
  • VG Bremen, 09.11.2022 - 6 V 1313/22

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte

    Die Verpflichtung zur Verfassungstreue verlangt, dass der Beamte sich zu dieser freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennt, aktiv für sie eintritt und sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanziert, die den Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (vgl. zu diesen für Soldaten, Richter und Beamte geltenden Grundsätzen etwa BVerfG, Beschlüsse vom 22.05.1975 - 2 BvL 13/73 - und vom 06.05.2008 - 2 BvR 337/08 - BVerwG, Urteil vom 23.03.2017 - 2 WD 16.16 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.11.2019 - 1 M 119/19 - VG Freiburg, Urteil vom 23.03.2021 - 3 K 2383/20 -, jeweils juris und m. w. N.).
  • VG München, 20.04.2020 - M 21b S 20.286

    Entlassung einer Soldatin auf Zeit wegen Verdachts extremistischer Bestrebungen

    Die gerichtliche Nachprüfung ist insoweit auf die Kontrolle beschränkt, ob die Entlassungsbehörde im Einzelfall den anzuwendenden Begriff und den gesetzlichen Rahmen ihres Beurteilungsspielraums verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. BVerwG, B.v. 26.6.1986 - 1 WB 128.85 - juris Rn. 19; B.v. 14.9.1999 - 1 WB 40.99 - juris Rn. 2; B.v. 27.1.2010 - 1 WB 52.08 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v 27.9.2010 - 6 ZB 09.232 - juris Rn. 4; B.v. 4.9.2017 - 6 ZB 17.1325 - juris Rn. 12; OVG Magdeburg, B.v. 28.11.2019 - 1 M 119/19 - juris Rn. 5; VG München, B.v. 10.8.17 - M 21 S 17.1958 - juris Rn. 20).

    Entscheidend ist insoweit eine prognostische Einschätzung, die eine wertende Würdigung aller Aspekte des Verhaltens des Soldaten erfordert, die einen Rückschluss auf die für die charakterliche Eignung relevanten persönlichen Merkmale zulassen (vgl. BVerwG, B.v. 20.7.2016 - 2 B 18.16 - juris Rn. 26 m.w.N.; OVG Magdeburg, B.v. 28.11.2019 - 1 M 119/19 - juris Rn. 6).

    Denn auch in diesem Fall darf es der Dienstherr als ernstlich fraglich ansehen, ob der Soldat die von ihm zu fordernde Loyalität gegenüber Staat und Verfassung und die für eine zuverlässige Aufgabenerfüllung notwendige persönliche Integrität besitzt (OVG LSA, B.v. 28.11.2019 - 1 M 119/19 - juris Rn. 9).

  • OVG Bremen, 06.10.2023 - 2 B 278/23

    Anhörung; Beamtenverhältnis auf Widerruf; Beurteilungsfehler; charakterliche

    (1.) Ohne Rechtsfehler hat die Antragsgegnerin zwar angenommen, begründete Zweifel an der charakterlichen Eignung eines Bewerbers als Polizeikommissaranwärter könnten bereits daraus folgen, dass bei wertender Würdigung aller Aspekte seines Verhaltens tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass er mit dem Nationalsozialismus jedenfalls sympathisieren könnte (Bay. VGH , Beschl. v. 08.02.2021 - 6 CS 21.111, juris Rn. 17 ff.; OVG LSA, Beschl. v. 28.11.2019 - 1 M 119/19, juris Rn. 9).

    Denn bereits dann darf es der Dienstherr als ernstlich fraglich ansehen, ob der Bewerber die von ihm zu fordernde Loyalität gegenüber Staat und Verfassung und die für eine zuverlässige Aufgabenerfüllung notwendige persönliche Integrität besitzt (OVG LSA, Beschl. v. 28.11.2019 - 1 M 119/19, juris Rn. 9).

    Solche tatsächlichen Hinweise auf eine verfassungsfeindliche Gesinnung eines Bewerbers können sich auch aus seinem Nutzungsverhalten in sozialen Medien ergeben (OVG LSA, Beschl. v. 28.11.2019 - 1 M 119/19, juris Rn. 11).

  • VG Sigmaringen, 27.07.2023 - DL 12 K 1086/23

    Ausdehnung eines Disziplinarverfahrens bei Aussetzung aufgrund eines

    Die Verpflichtung zur Verfassungstreue verlangt, neben dem Bekennen und aktiven Eintreten der Beamtinnen und Beamten für die freiheitlich-demokratischen Grundordnung, auch, dass sie sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanzieren, die den Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (vgl. zu diesen für Soldaten, Richter und Beamte geltenden Grundsätzen etwa BVerfG, Beschlüsse vom 22.5.1975 - 2 BvL 13/73 - und vom 6.5.2008 - 2 BvR 337/08 - BVerwG, Urteil vom 23.3.2017 - 2 WD 16.16 - OVG LSA, Beschluss vom 28.11.2019 - 1 M 119/19 -, jeweils juris und m.w.N.).
  • VGH Bayern, 22.06.2022 - 6 CS 22.689

    Fristlose Entlassung aus dem Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.11.2020 - 1 B 1085/20
  • VG Hamburg, 29.03.2023 - 21 K 4032/22

    Entlassung eines Zeitsoldaten bei Teilung rechtsextremer Inhalte in Sozialen

  • VG Greifswald, 14.01.2022 - 11 A 1301/21

    Disziplinarrecht der Landesbeamten

  • VG Greifswald, 24.04.2023 - 11 A 1043/22

    Disziplinarverfahren: Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen

  • VG Stuttgart, 09.03.2022 - 14 K 5778/21

    Fristlose Entlassung eines SaZ; Veröffentlichung eines Links zu Webseiten einer

  • VG Greifswald, 05.05.2022 - 11 A 1449/21
  • VG Stade, 25.05.2020 - 3 A 3275/17

    Charakterliche Eignung; Entlassung aus der Bundeswehr; freiheitliche

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